Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die als Berater nach ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) die Praxis bzw. den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Sicherheitsniveau der Beschäftigten und Patienten.

Anforderungen an den Arbeitgeber (ArbSchG §§)

  • Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsrisiko
  • Orientiertes Vorgehen
  • Kontinuierliche Verbesserung
  • Geeignete Organisation Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle Führungsebenen und Tätigkeiten
  • Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten

Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG §§)

  • Arbeitgeber unterstützen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
  • in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • in Fragen des Gesundheitsschutzes
  • einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
  • Keine Weisungsbefugnis, sondern lediglich Beratungs- und Empfehlungsfunktion

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt werden, die die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde besitzen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen folgende Anforderungen erfüllen: Technikerinnen/Techniker und Sicherheitstechniker/­technikerinnen müssen eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker/Technikerin erfolgreich abgelegt und danach mindestens zwei Jahre lang eine praktische Tätigkeit als Techniker/Technikerin ausgeübt haben. Zudem müssen sie einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Bereits ab einem Mitarbeiter/in ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu stellen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können als Arbeitnehmer im Betrieb angestellt sein, meist in größeren Betrieben; es können aber auch freiberuflich tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die Unternehmerin/der Unternehmer kann der Pflicht zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ferner dadurch nachkommen, dass er einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst verpflichtet.

Wir stellen in Ihrer Praxis die Fachkraft für Arbeitssicherheit, das heißt wir führen die regelmäßigen Betriebsbegehungen für Sie durch und geben bei Bedarf Empfehlungen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Leitbild Fachkraft für Arbeitssicherheit(FaSi)

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